Käufe und Verkäufe von Unternehmensinsidern wie Vorständen und Aufsichtsräten haben oft Signalwirkung für die jeweilige Aktie. Wertpapiergeschäfte von Insidern sind bei Einhaltung der europäischen Richtlinien (MAR) legal, die Transaktionen müssen aber fristgerecht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Diese wiederum veröffentlicht alle sogenannten Directors’ Dealings. Das Augsburger Investmenthaus GBC nimmt diese Transaktionen bereits seit mehr als 10 Jahren unter die Lupe und wertet sie systematisch aus.
Hintergrund des systematischen Investmentansatzes ist, dass unternehmensnahe Personen frühzeitig Unter- oder Überbewertungen der Unternehmensaktien erkennen.
Die Insider Strategie hat sich seitdem mehrfach bewährt. Unter anderem gelang der Sieg im Focus Money Musterdepotcontest 2015 / 2016 mit deutlicher Outperformance. Auch das GBC Insider Focus Wikifolio zeigt seit 2016 eine hervorragende Rendite. Daraufhin wurde im September 2016 der GBC Insider Focus Index ins Leben gerufen.